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OSHA-VORSCHRIFT
Aktuelle OSHA-Verordnung
Der endgültige Absatz (b)(13), der der vorgeschlagenen Vorschrift und der Norm für Absturzsicherungen im Baugewerbe (§ 1926.502(b)(13)) ähnelt, schreibt vor, dass Arbeitgeber, die Geländersysteme um Löcher herum verwenden, die Zugangspunkte sind, wie z. B. Leiteröffnungen, die Arbeitnehmer davor schützen, in das Loch zu laufen oder zu fallen, indem sie Tore an der Öffnung im Geländersystem anbringen (endgültiger Absatz (b)(13)(i)) oder die Öffnung vom Loch absetzen, so dass die Arbeitnehmer nicht in das Loch laufen oder fallen können (endgültiger Absatz (b)(13)(ii)). In der endgültigen Regelung werden auch die vorgeschlagenen Kriterien für solche Tore überarbeitet, indem festgelegt wird, dass sie:
- Muss selbstschließend sein;
- muss entweder gleiten oder vom Loch wegschwingen; und
- Sie müssen mit oberen und mittleren Geländern oder gleichwertigen Zwischenelementen ausgestattet sein, die den Anforderungen des letzten Absatzes b) entsprechen (letzter Absatz b)(13)(i)).
OSHA 1910.29 (b)(13)(i) "Absturzsicherungssysteme und Schutz vor herabfallenden Gegenständen - Kriterien und Verfahren".
(13) Wenn Geländersysteme um Öffnungen herum verwendet werden, die als Zugangspunkte dienen (wie z. B. Leitern), muss die Öffnung des Geländersystems: (i) ein selbstschließendes Tor haben, das von der Öffnung weggleitet oder wegschwenkt, und mit einem oberen Geländer und einem mittleren Geländer oder einem gleichwertigen Zwischenelement ausgestattet sein, das die Anforderungen in Absatz (b) dieses Abschnitts erfüllt. Klicken Sie auf HIER für die vollständige OSHA-Norm.
Frühere OSHA-Verordnung
OSHA 1910.23(a) "Schutz für Bodenöffnungen".
(2) Jede Bodenöffnung einer Leiter oder Plattform muss an allen freiliegenden Seiten (außer am Eingang zur Öffnung) durch ein Standardgeländer mit Standardbordbrett gesichert sein, wobei der Durchgang durch das Geländer entweder mit einem Schwingtor versehen oder so versetzt sein muss, dass eine Person nicht direkt in die Öffnung treten kann.
OSHA 1910.23(c) "Schutz von Böden, Plattformen und Laufbahnen mit offenen Seiten".
(1) Jeder Fußboden oder jede Plattform mit offener Seite, der/die einen Meter oder mehr über dem angrenzenden Fußboden oder dem Boden liegt, muss an allen offenen Seiten durch ein Standardgeländer (oder ein gleichwertiges Geländer gemäß Absatz (e)(3) dieses Abschnitts) geschützt sein, außer wenn es einen Zugang zu einer Rampe, Treppe oder festen Leiter gibt. Das Geländer muss überall dort, wo es sich unterhalb der offenen Seiten befindet, mit einem Bordbrett versehen sein.
HINWEIS: Das Problem ist, dass die Konfiguration eines "Drehtors" nicht definiert oder spezifiziert ist. Im Laufe der Jahre hat es viele Interpretationen gegeben.
Vorgeschlagene OSHA-Kriterien
Die OSHA hat versucht, im Rahmen ihrer Gesamtüberarbeitung von 29 CFR 1910 Subpart D etwaige Unterschiede in der Auslegung der Vorschriften zu klären und zu beseitigen. Diese Notice of Proposed Rulemaking (NPR) zur Überarbeitung des Standards für Geh- und Arbeitsflächen wurde am Dienstag, den 10. April 1990, im Federal Register, Vol. 55, No. 69, veröffentlicht.
Was die Zugangsöffnungen betrifft, so sieht der Vorschlag im Wesentlichen vor, dass der Schutz dem des Geländersystems mit Ausnahme des Bordes entspricht.
- Gates sollte haben beide eine obere Schiene und eine mittlere Schiene.
- Höhe der oberen Schiene von 42″ über der Geh- oder Arbeitsfläche.
- Maximale Öffnungsgröße von 19″ in der kleinsten Abmessung.
- Belastbar mit 200 lb (obere Schiene) und 150 lb (mittlere Schiene).
- Bei den Schutzanforderungen ist eine gewisse Unterscheidung zwischen "Arbeitsbühnen" und "Durchlaufbühnen" zulässig.
In einem Auslegungsschreiben (HIER), das am 15. Januar 1993 an Intrepid Industries geschrieben wurde, wurde die folgende Notiz hinzugefügt. Sie kann Ihnen helfen, diese Diskussion besser zu verstehen.
Korrigiert 4/4/2005
Anmerkung: Am 10. April 1990 veröffentlichte die OSHA Änderungsvorschläge zu den Themen Geh- und Arbeitsflächen; Persönliche Schutzausrüstung (Fallschutzsysteme); Bekanntmachungen von Regelungsvorschlägen; Ausrutschen; Stürze; Stolpern in Bundesregister 55:13360-13441. Er ist nur in elektronischer Form als Zusammenfassung verfügbar. Am 2. Mai 2003 eröffnete die OSHA erneut das Verfahren zu den vorgeschlagenen Überarbeitungen von Wakling and Working Surfaces and Personal Protective Equipment (Fall Protection Systems). Sie wurde in ihrer Gesamtheit erneut veröffentlicht in Bundesregister 68:23527-23568 und ist elektronisch verfügbar].
Im Folgenden wird ein relevanter Abschnitt aus dieser Neuveröffentlichung der vorgeschlagenen Änderungen zitiert.
1910.28 Absturzsicherungssysteme
(b) Geländersysteme und Bordwände. Die Anforderungen an Fallschutzsysteme für Hängegerüste sind in 1910.30 enthalten. Alle anderen Geländersysteme und ihre Komponenten müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
(1) Obere Schienen. ...
(2) Mittelschienen. ...
(3) Kriterien für die Höhe. ...
(4) Oberflächen von Leitplanken. ...
(5) Größenkriterien. ...
(6) Zugangsöffnungen. Der Arbeitgeber kann bewegliche Geländerabschnitte mit Materialien wie Toren, nicht starren Elementen und Ketten verwenden, um den Zugang im geöffneten Zustand und den Schutz des Geländers im geschlossenen Zustand zu gewährleisten, sofern die Kriterien in den Absätzen (b)(1) bis (b)(5) dieses Abschnitts erfüllt sind. Fußbretter sind in Zugangsöffnungen nicht erforderlich.
(7) Bordsteinanforderungen. ...
Wenn Sie das vollständige Dokument lesen möchten, klicken Sie auf HIER.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Schutzgitter" unter www.osha.gov und sehen Sie sich dann die Buchstaben im Abschnitt Standardinterpretationen im Detail an (HIER).
Neueste OSHA-Entwicklungen
Am 7. Juni 2012 wurde die Great Lakes Chemical Corporation in El Dorado, Arkansas, zitiert (Inspektion #315973859) für den folgenden "schwerwiegenden" Verstoß auf Seite 6 von 25.
"Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Leiteröffnungen von Arbeitsbühnen mit schwenkbaren Toren versehen sind oder so versetzt sind, dass eine Person nicht direkt in die Öffnung treten kann..."
"Die Leiter, die zu einer Arbeitsbühne führt, war durch eine einzige schwenkbare Stange gesichert."
In der Aufforderung heißt es, dass diese Öffnungen, die durch einen einzigen Schwenkbügel geschützt waren, als nicht den OSHA-Anforderungen entsprechend ausgelegt wurden 29 CFR 1910.23(a)(2). Wenn Sie Informationen zu diesem Thema haben, teilen Sie uns diese bitte mit








